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Dreiste Stromwerber

13.08.2008
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Von Hausbesuch bis gefälschter Post: Zweifelhafte und betrügerische Methoden im Kampf um Stromkunden / Verbraucherzentrale warnt vor Haustürverträgen

Immer häufiger werden in Gera Fälle von zweifelhaften bis betrügerischen Methoden zum Abschluss von Stromverträgen bekannt. So erhielten viele Geraer persönlich adressierte Postkarten mit „wichtigen Tarifinformationen“ oder Briefe von der „Abteilung Versorgerwechsel ihres Stromanbieters“. Wer die angegebene 0800-Nummer anrief, dem wurde ein neuer Stromanbieter regelrecht aufgedrängt, der Vertrag papierlos gleich telefonisch geschlossen.
Im jüngsten Fall klingelten Unbekannte an der Wohnungstür und gaben vor, im Auftrag der Energieversorgung Gera (EGG) die Jahresrechnungen überprüfen, Kunden- und Zählernummer notieren zu müssen (wir berichteten). Inzwischen scheint klar zu sein, dass die Täter mit den erschlichenen Daten  Stromverträge abschließen, denn derzeit häufen sich bei der EGG Anrufe von Kunden, die eine Kündigungsbestätigung erhalten, aber nie gekündigt hatten.
Grundsätzlich ist bei Geschäften an der Haustür oder bei unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zustande gekommenen Telefonkontakten Vorsicht geboten, warnt die Verbraucherzentrale. Vor allem sollte sich niemand zu einer Unterschrift zwischen Tür und Angel oder zu einem Vertragsabschluss am Telefon drängen lassen. Seriöse Anbieter räumen den Kunden stets eine Bedenkzeit ein, senden Informationsmaterial und Vertragsunterlagen zu. Mit diesem Preisangebot sollten sich die Kunden zunächst im EGG-Kundenbüro in der De-Smit-Straße 18 oder unter 0365/
8 56 11 77 beraten lassen.
Grundlage für einen Anbietervergleich sollten die Stromkosten aus Grund- und Kilowattstundenpreis und Ihr derzeitiger Jahresverbrauch sein, nicht die Höhe der Abschläge. Denn während etwa die EGG nur elf Abschläge jährlich erhebt, buchen andere Anbieter monatlich ab.
Von Produkten mit Vorkasse oder vom Kauf von Strompaketen rät die Verbraucherzentrale ab, da bei Insolvenz des Anbieters das Geld nicht zurückgezahlt wird. Mehr noch: Übernimmt ein anderer Anbieter die Lieferung, muss der Strom sogar „doppelt“ bezahlt werden.

Rechtstipp: Für Stromverträge zwischen Tür und Angel  oder am Telefon gilt das „Haustür-Widerrufsgesetz“: Kunden können binnen 7 Tagen schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt auch für Verträge auf „öffentlichen Wegen“ (z.B. Fußgängerzone), wenn der Kunde vom Verkäufer angesprochen wurde.