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EGG informiert zu den Energiepreisbremsen für Gas, Wärme und Strom


Allgemeine Informationen auf der EGG-Website veröffentlicht // EGG informiert Kundinnen und Kunden zeitnah individuell

Um die Belastung der Energie- und Wärmekund:innen angesichts stark gestiegener Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Gas, Wärme und Strom beschlossen. Ab 1. März 2023 werden die Entlastungen umgesetzt. Aktuell arbeitet die Energieversorgung Gera GmbH (EGG) mit Hochdruck an der Umsetzung der Preisbremsen in ihren Abrechnungssystemen und wird ihre Kundinnen und Kunden zeitnah mit einem Anschreiben darüber informieren, wie sich diese Entlastungen für sie konkret auswirken.

Die Preisbremsen funktionieren wie folgt: Entsprechend der Zugehörigkeit zu den unten aufgeführten Kundengruppen wird für einen festgelegten Prozentsatz des Verbrauchs ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis berechnet. Der Staat übernimmt die Differenz zum Preis des aktuellen Tarifs.

Privathaushalte bzw. kleinere Unternehmen

Für 80 Prozent des persönlichen prognostizierten Jahresverbrauchs (in der Regel beruhend auf den Daten zum Vorjahresverbrauch) beträgt der Referenzpreis:

  • für Gas 12 Cent/kWh brutto
    für Kund:innen mit einem Jahresverbrauch kleiner 1.500.000 kWh
  • für Fernwärme 9,5 Cent/kWh brutto
    für Kund:innen mit einem Jahresverbrauch kleiner 1.500.000 kWh
  • für Strom 40 Cent/kWh brutto
    für Kund:innen mit einem Jahresverbrauch kleiner 30.000 kWh

Größere Abnehmer bzw. Unternehmen

Für 70 Prozent des bisherigen Verbrauchs bzw. der Jahresverbrauchsprognose beträgt der Referenzpreis:

  • für Gas 7 Cent/kWh netto*
    für Kund:innen mit einem Jahresverbrauch größer 1.500.000 kWh
  • für Fernwärme 7,5 Cent/kWh netto*
    für Kund:innen mit einem Jahresverbrauch größer 1.500.000 kWh
  • für Strom 13 Cent/kWh netto*
    für Kund:innen mit einem Jahresverbrauch größer 30.000 kWh

* vor Netzentgelten, Messentgelten u. staatlich veranlassten Preisbestandteilen zzgl. Umsatzsteuer

Für die Energie, die über die o.g. Verbrauchsgrenzen hinaus bezogen wird, zahlen Verbraucherinnen und Verbraucher den vertraglich vereinbarten Arbeitspreis. Die Regelungen zu den Energiepreisbremsen gelten nur für die Kundinnen und Kunden, deren Arbeitspreise oberhalb der Preisdeckel liegen. Alle anderen Kund:innen profitieren von niedrigeren Arbeitspreisen. Sie sind somit von den Preisbremsen nicht betroffen. 

Verbraucher:innen von Gas und Strom können sich außerdem auf der Website des BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft) ausrechnen lassen, in welchem Maße sie von den Preisbremsen profitieren. Den Gaspreisbremsenrechner bzw. Strompreisbremsenrechner finden sie unter www.bdew.de .

Für größere Abnehmer von Gas und Wärme werden die Preisbremsen bereits seit 01.01.2023 gewährt. Für alle anderen Kundinnen und Kunden starten die Energiepreisbremsen im März 2023, gelten allerdings rückwirkend ab Januar 2023. Vorerst ist die Dauer der Energiepreisbremsen auf ein Jahr bis Ende 2023 begrenzt, kann von der Bundesregierung ggf. aber um weitere vier Monate bis zum 30. April 2024 verlängert werden. Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse finanziert, die Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erreichen.

Die stark gestiegenen Energiepreise sind für Kundinnen und Kunden eine große Herausforderung. Mit den Unterstützungsleistungen der Preisbremsen wird die Kosten-Belastung zwar spürbar gedämpft, im Vergleich zu früheren Jahren jedoch hoch bleiben. Deshalb lohnt es sich auch weiterhin, Energie einzusparen. Je mehr sie sparen, desto stärker profitieren sie von der Preisbremse. Tipps zum Energiesparen gibt es auf den Websites www.energiewechsel.de oder www.sparenwasgeht.de.

EGG informiert zu den Energiepreisbremsen für Gas, Wärme und Strom

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