Kundenservice

Sie habenFragen?Zu IhrenAnsprechpartnern
Übersicht der Energiepreisbremsen - Quelle: Bundesregierung (https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/energiepreisbremsen-2145728)

Häufige Fragen zu den Energiepreisbremsen

Informationen zu den Energiepreisbremsen für Gas, Wärme und Strom

Um die Belastung der Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Gas, Wärme und Strom beschlossen. Ab 1. März 2023 werden die Entlastungen umgesetzt. Aktuell arbeiten wir mit Hochdruck an der Umsetzung der Preisbremsen in unseren Abrechnungssystemen und werden unsere Kundinnen und Kunden zeitnah mit einem Anschreiben darüber informieren, wie sich diese Entlastungen für sie konkret auswirken.

Die Preisbremsen funktionieren wie folgt: Entsprechend der Zugehörigkeit zu den unten aufgeführten Kundengruppen wird für einen festgelegten Prozentsatz des Verbrauchs ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis berechnet. Der Staat übernimmt die Differenz zum Preis des aktuellen Tarifs.

Privathaushalte bzw. kleinere Unternehmen

Für 80 Prozent des persönlichen prognostizierten Jahresverbrauches (in der Regel beruhend auf den Daten zum Vorjahresverbrauch) beträgt der Referenzpreis:

  • für Gas 12 Cent/kWh brutto
    für Kund:innen mit einem Jahresverbrauch kleiner 1.500.000 kWh
  • für Fernwärme 9,5 Cent/kWh brutto
    für Kund:innen mit einem Jahresverbrauch kleiner 1.500.000 kWh
  • für Strom 40 Cent/kWh brutto
    für Kund:innen mit einem Jahresverbrauch kleiner 30.000 kWh

Größere Abnehmer bzw. Unternehmen

Für 70 Prozent des bisherigen Verbrauchs bzw. der Jahresverbrauchsprognose (nur bei SLP Strom) beträgt der Referenzpreis:

  • für Gas 7 Cent/kWh netto*
    für Kund:innen mit einem Jahresverbrauch größer 1.500.000 kWh
  • für Fernwärme 7,5 Cent/kWh netto*
    für Kund:innen mit einem Jahresverbrauch größer 1.500.000 kWh
  • für Strom 13 Cent/kWh netto*
    für Kund:innen mit einem Jahresverbrauch größer 30.000 kWh

* vor Netzentgelten, Messentgelten u. staatlich veranlassten Preisbestandteilen zzgl. Umsatzsteuer

Für die Energie, die über die o.g. Verbrauchsgrenzen hinaus bezogen wird, zahlen Verbraucherinnen und Verbraucher den vertraglich vereinbarten Arbeitspreis.

Für größere Abnehmer von Gas und Wärme werden die Preisbremsen bereits seit 01.01.2023 gewährt. Für alle anderen Kundinnen und Kunden starten die Energiepreisbremsen im März 2023, gelten allerdings rückwirkend ab Januar 2023. Die Dauer der Energiepreisbremsen ist auf Ende 2023 begrenzt. Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse finanziert, die Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erreichen.

Häufige Fragen zu den Energiepreisbremsen


Die stark gestiegenen Energiepreise sind für die Kundinnen und Kunden eine große Herausforderung. Mit den Unterstützungsleistungen der Preisbremsen wird die Kosten-Belastung zwar spürbar gedämpft, im Vergleich zu früheren Jahren jedoch hoch bleiben. Deshalb lohnt es sich auch weiterhin, Energie einzusparen. Je mehr Sie sparen, desto stärker profitieren Sie von der Preisbremse. Tipps zum Energiesparen finden Sie auf den Websites www.energiewechsel.de oder www.sparenwasgeht.de.

Push it... :)