Gas

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* Hinweis zur Energiepreisbremse für Gas

Ab dem 01.03.2023 und rückwirkend zum 01.01.2023 profitieren Kund:innen, deren Arbeitspreis oberhalb des Gaspreisdeckels liegt von der Energiepreisbremse für Gas. Diese wurde von der Bundesregierung zur Dämpfung der gestiegenen Energiekosten eingeführt. Für 80 Prozent des persönlichen prognostizierten Jahresverbrauchs wird der Arbeitspreis für Gas auf 12 ct/kWh brutto begrenzt. Für das Gas, das Sie über die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen Sie den vertraglich vereinbarten Tarifpreis. Die Regelungen gelten vorerst bis zum Jahresende, können von der Bundesregierung aber bis 30.04.2024 verlängert werden. Die Entlastung berücksichtigen wir ab dem 01.03.2023 in Ihren Abschlägen. Weitere Informationen finden Sie unter Energiepreisbremsen.

Bitte beachten Sie weiterhin:

In der Zeit vom 01.10.2022 bis 31.03.2024 gilt der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7% auf Gaslieferungen. Die hier angezeigten Brutto-Preise enthalten bereits die reduzierte Mehrwertsteuer.

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Die angegebenen Bruttopreise sind Komplettpreise inklusive aller Abgaben und inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 7%. Rundungsdifferenzen möglich. In der Zeit vom 01.10.2022 bis 31.03.2024 gilt der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7% auf Gaslieferungen.

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