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Ab dem 6. Juni 2025 wird der Wechsel des Stromanbieters innerhalb eines Werktags möglich sein. Diese Neuerung basiert auf einer Anpassung des Energiewirtschaftsgesetzes (§ 20a Abs. 2 EnWG) und setzt eine EU-Richtlinie (2019/944) in nationales Recht um.
Mit der Neuregelung verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, den Energiemarkt verbraucherfreundlicher zu gestalten und den Wettbewerb zu stärken. Für Verbraucher und Verbraucherinnen bedeutet das: Mehr Transparenz – aber auch mehr Eigenverantwortung bei der Einhaltung von Fristen und der Organisation eines Anbieterwechsels.
Grundsätzlich bleibt der Ablauf eines Anbieterwechsels gleich. Neu ist jedoch, dass die technischen Prozesse zur Anmeldung beim Netzbetreiber innerhalb eines Werktages abgeschlossen sein müssen. Eine Anmeldung durch den neuen Anbieter an einem Montag muss also spätestens bis Dienstag bearbeitet sein.
Die bestehenden Kündigungsfristen und vertraglichen Laufzeiten bleiben weiterhin bestehen. Das bedeutet: Auch wenn der technische Wechsel künftig schneller vollzogen werden kann, kann die tatsächliche Belieferung weiterhin erst nach Ablauf der bestehenden Kündigungsfristen erfolgen.
Mit der Einführung des 24h-Lieferantenwechsels entfällt die bisherige Möglichkeit, An- oder Abmeldungen rückwirkend vorzunehmen – ohne Ausnahmen.
Alle Änderungen müssen künftig immer für einen zukünftigen Zeitpunkt vorgenommen werden. Nachträgliche Korrekturen zum Einzugsdatum oder rückwirkende Beendigungen der Belieferung sind nicht mehr zulässig.
Kommt es zu Verzögerungen, erfolgt die Versorgung automatisch über die Grund- oder Ersatzversorgung, die in der Regel mit höheren Kosten verbunden ist.
Für einen reibungslosen Wechsel innerhalb von 24 Stunden ist die Angabe der Marktlokations-ID (MaLo-ID) erforderlich. Diese individuelle Kennung ist notwendig, damit die Daten eindeutig und korrekt zwischen Anbieter, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber übertragen werden können. Sie finden die MaLo-ID auf Ihrer letzten Stromabrechnung. Sollte sie nicht bekannt sein, kann der neue Anbieter sie in der Regel ermitteln.
Ein Anbieterwechsel erfolgt in mehreren Schritten – unabhängig von der neuen 24h-Regelung:
Was muss ich bei einem Umzug beachten?Falls Sie einen Umzug planen, informieren Sie uns bitte rechtzeitig. Da ab Juni 2025 An- und Abmeldungen nur noch für zukünftige Daten möglich sind, ist es unerlässlich, uns mindestens 14 Tage vorher Bescheid zu geben. Sie können dies ganz einfach über unseren Service erledigen. Falls Sie Ihren Energietarif in Ihre neue Wohnung übertragen möchten, ist ebenfalls eine rechtzeitige Mitteilung erforderlich.
Was passiert, wenn ich meinem Umzug zu spät melde?Wenn Sie den Auszug nicht rechtzeitig bei Ihrem Anbieter melden, bleibt Ihr Vertrag weiterhin aktiv, was bedeutet, dass Sie die anfallenden Kosten weiterhin tragen müssen.
Wann und wie muss ich meinen Zählerstand melden?Aufgrund der neuen Fristen können Sie Ihren aktuellen Zählerstand noch nicht mit der Ummeldung ablesen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, diesen später einfach online nachzureichen. Link
Ist eine rückwirkende Abmeldung meines Vertrags möglich?Aufgrund der neuen gesetzlichen Bestimmungen, die ab dem 6. Juni 2025 in Kraft treten und einen Lieferantenwechsel innerhalb von 24 Stunden ermöglichen, sind nachträgliche Umzugsmeldungen nicht mehr zulässig. Stellen Sie daher sicher, dass Sie Ihren Umzug mindestens 14 Tage vor dem tatsächlichen Termin bei uns melden.
Kann ich meinen Vertrag jetzt innerhalb von 24 Stunden kündigen?Das ist nicht möglich. Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel bezieht sich lediglich auf den technischen Ablauf des Wechsels. Die bestehenden vertraglichen Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert und müssen weiterhin beachtet werden.