Das ist Gera. Das is Deine Energie.
Das richtige nicht dabei? Kontaktieren Sie uns einfach.
Häufige Fragen zu den Energiepreisbremsen
Wir arbeiten derzeit mit Hochdruck an der Umsetzung der Preisbremsen, die uns – wie viele andere Energieversorger auch – vor nie dagewesene Herausforderungen stellt. Dabei kommt es aufgrund der Komplexität der gesetzlichen Vorgaben leider zu Verzögerungen. Wir setzen die Regelungen zu den Energiepreisbremsen entsprechend der staatlichen Vorgaben ab März 2023 vollumfänglich um. Sie gelten rückwirkend ab Januar 2023. Die März-Abschläge werden wie gewohnt abgebucht. Die monatlichen Abschlagszahlungen passen wir ab April 2023 an. Der Abschlag für April wird zudem die rückwirkende Entlastung für die Monate Januar, Februar und März enthalten. Unsere Kund:innen, die von den Preisbremsen profitieren, informieren wir zeitnah mit einem Anschreiben über ihre individuellen Entlastungen.
zum Energiepreisbremsenrechner springen
Um die Belastung der Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Gas, Wärme und Strom beschlossen. Ab 1. März 2023 werden die Entlastungen umgesetzt. Aktuell arbeiten wir mit Hochdruck an der Umsetzung der Preisbremsen in unseren Abrechnungssystemen und werden unsere Kundinnen und Kunden zeitnah mit einem Anschreiben darüber informieren, wie sich diese Entlastungen für sie konkret auswirken.
Die Preisbremsen funktionieren wie folgt: Entsprechend der Zugehörigkeit zu den unten aufgeführten Kundengruppen wird für einen festgelegten Prozentsatz des Verbrauchs ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis berechnet. Der Staat übernimmt die Differenz zum Preis des aktuellen Tarifs.
Für 80 Prozent des persönlichen prognostizierten Jahresverbrauches (in der Regel beruhend auf den Daten zum Vorjahresverbrauch) beträgt der Referenzpreis:
Für 70 Prozent des bisherigen Verbrauchs bzw. der Jahresverbrauchsprognose (nur bei SLP Strom) beträgt der Referenzpreis:
* vor Netzentgelten, Messentgelten u. staatlich veranlassten Preisbestandteilen zzgl. Umsatzsteuer
Für die Energie, die über die o.g. Verbrauchsgrenzen hinaus bezogen wird, zahlen Verbraucherinnen und Verbraucher den vertraglich vereinbarten Arbeitspreis.
Für größere Abnehmer von Gas und Wärme werden die Preisbremsen bereits seit 01.01.2023 gewährt. Für alle anderen Kundinnen und Kunden starten die Energiepreisbremsen im März 2023, gelten allerdings rückwirkend ab Januar 2023. Vorerst ist die Dauer der Energiepreisbremsen auf ein Jahr bis Ende 2023 begrenzt, kann von der Bundesregierung ggf. aber um weitere vier Monate bis zum 30. April 2024 verlängert werden. Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse finanziert, die Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erreichen.
Die stark gestiegenen Energiepreise sind für die Kundinnen und Kunden eine große Herausforderung. Mit den Unterstützungsleistungen der Preisbremsen wird die Kosten-Belastung zwar spürbar gedämpft, im Vergleich zu früheren Jahren jedoch hoch bleiben. Deshalb lohnt es sich auch weiterhin, Energie einzusparen. Je mehr Sie sparen, desto stärker profitieren Sie von der Preisbremse. Tipps zum Energiesparen finden Sie auf den Websites www.energiewechsel.de oder www.sparenwasgeht.de.